ABONNEMENT-BEDINGUNGEN


I. Zustandekommen eines Abonnement-Vertrages/Änderungen

Mit der Unterzeichnung der schriftlichen Bestellung und der Übersendung bzw. Übergabe des Abonnement-Ausweises kommt ein Abonnement-Vertrag zwischen der Theater und Philharmonie Essen GmbH und der*dem Besteller*in zustande. Die hier genannten Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die TUP behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen für die jeweilige Spielzeit zu ändern. Im Übrigen gelten die AGBs der TUP.

II. Laufzeit des Abonnement-Vertrages

Der Abonnement-Vertrag beginnt in der Spielzeit, die in der schriftlichen Bestellung angegeben ist. Er läuft auf unbestimmte Dauer und gilt auch für die Spielzeiten, die der in der Bestellung genannten ersten Spielzeit folgen.

III. Kündigung des Abonnement-Vertrages

Der Abonnement-Vertrag endet zum Ablauf einer laufenden Spielzeit, wenn die*der Abonnent*in oder die TUP das Vertragsverhältnis bis spätestens zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich kündigt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei säumiger Zahlung des Abonnements) bleibt unberührt.

IV. Abonnement-Preis

Die für die jeweilige Spielzeit gültigen Abonnement-Preise sind aus der von der TUP herausgegebenen Saisonbroschüre, aus den jährlichen speziellen Publikationen sowie auf der Website www.theater-essen.de ersichtlich. Der Preis für das Abonnement ist in jeder Spielzeit gesondert zu entrichten. Er ist für die jeweilige Spielzeit bis zum 15. September des Spielzeitjahres in einer Summe zu entrichten oder aber in zwei gleichen Raten spätestens zum 15. September des Spielzeitjahres und zum 2. Januar des Folgejahres. Zahlungen sind unter Angabe der Abonnement-Nummer zu überweisen auf eines der folgenden Konten:

Sparkasse Essen IBAN: DE04 3605 0105 0000 2523 12 | BIC: SPESDE3E
NATIONAL-BANK Essen IBAN: DE48 3602 0030 0000 1143 16 | BIC: NBAGDE3E

V. Terminverlegung/Platzänderungen

Die TUP wird alles unternehmen, die im Rahmen der Bestellung durch die*den Abonnent*in getroffene Platzwahl während der gesamten Laufzeit des Vertrages einzuhalten; sie hat allerdings das Recht – aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen – kurzfristige Platzänderungen oder auch Änderungen der Spielstätte vorzunehmen, Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen oder das vorgesehene Programm zu ändern. Bei Ausfall einer Abonnement-Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat die*der Abonnent*in keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung.

VI. Übertragbarkeit

Das Abonnement ist grundsätzlich auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet die*den Vertragspartner*in jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können. Eine Auszahlung, die sich aus einer Ermäßigungsberechtigung ergeben würde, ist ausgeschlossen.

VII. Umtausch(scheine) und Gültigkeit

Kann die*der Abonnent*in aus zwingenden Gründen eine Abonnement-Vorstellung nicht besuchen, erhält sie*er gegen Vorlage des Abonnement-Ausweises (bis spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung) einen Abonnement- Umtauschschein. Der erste und zweite Umtausch sind kostenlos; ab dem dritten Tausch erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (zurzeit € 1,90). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Bei der Einlösung des Umtauschscheins besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe wird ein Aufschlag berechnet, der sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt. Der Abonnement-Umtauschschein kann nur für Vorstellungen der Spielzeit eingelöst werden, für die er erworben wurde. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Abonnement-Umtauschscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Eine Garantie für die Einlösung von Umtauschscheinen bei bestimmten Werken oder Terminen wird nicht übernommen. Umtauschscheine sind nicht einlösbar für Fremd- und Sonderveranstaltungen.

VIII. Wahl-Abonnements

Die TUP bietet Wahl-Abonnements an, die nach Verfügbarkeit der Plätze eingelöst werden können. Es gelten die unter VI. genannten Regelungen zur Übertragbarkeit. Das Wahl-Abonnement kann nur in der gebuchten Spielstätte und in der Spielzeit eingelöst werden, in der es erworben wurde. Ein spielzeitübergreifendes Einlösen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Wahl-Abonnementscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

IX. Verlust

Der Verlust des Abonnement-Ausweises ist unserem TicketCenter sofort mitzuteilen (T 02 01 81 22-200). Gegen eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit € 1,90 erhält die*der Abonnent*in einen Abonnement-Ersatzausweis. Verloren gegangene Abonnement-Umtauschscheine und Wahl-Abonnementscheine können nicht ersetzt werden.

X. Datenspeicherung/Adressänderung

Zu internen Zwecken werden sämtliche das Abonnement betreffende Daten maschinell gespeichert. Adressänderungen etc. sind schnellstmöglich dem Vertriebsteam mitzuteilen.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen.

Theater und Philharmonie Essen GmbH, Opernplatz 10,
45128 Essen | Geschäftsführer: Fritz Frömming
Aufsichtsratsvorsitzende: Barbara Rörig | HRB 5812 Essen