Entsprechenserklärung

Essener Kodex für gute Unternehmensführung
Der Essener Kodex für gute Unternehmensführung sieht vor, dass jedes Unternehmen einmal jährlich eine Entsprechenserklärung in Anlehnung an § 161 AktG abgibt. Um diese Information der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird diese auf der Website des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht:
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2022/2023
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2021/2022
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2020/2021
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2019/2020
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2018/2019
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2017/2018
Entsprechenserklärung zum Essener Kodex für gute Unternehmensführung zum Jahresabschluss 2016/2017