Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP), die im TicketCenter sowie an den Theaterkassen einzusehen sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten:
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der TUP und ihren Besucher*innen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der TUP als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

  • Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der TUP, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und von Kooperationspartner*innen der TUP.

  • Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Die TUP behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigung auch beim Einlass, während oder nach der Vorstellung zu kontrollieren.

  • Besucher*innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Aufforderung des Personals ihre Personalien zu hinterlegen. Die TUP und von ihr beauftragte Personen sind in diesen Fällen berechtigt, die betreffenden Personen unverzüglich des Hauses zu verweisen. Die TUP behält sich in diesen Fällen vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

  • Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die anderen Gäste und die mitwirkenden Künstler*innen nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Zuschauer*innen während einer Aufführung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.

  • Für die Veranstaltungen der TUP gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.

  • Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Gastspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Gala-Vorstellungen etc.) gelten Sonderpreise.

  • Die Eintrittspreiskategorien in den Häusern der TUP werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Das gilt auch für die Preise der Gastveranstalter*innen.

  • Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen der TUP werden die Eintrittspreise und Regularien des Vorverkaufs von dem*der jeweiligen Veranstalter*in festgelegt.

  • Die TUP haftet den Besucher*innen gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstalter*innen oder anderen Kartenanbieter*innen.

  • Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Gastes auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung bestimmter Künstler*innen unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen der TUP angekündigt wurde (z. B. „Ein Abend mit …“).

  • Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch der Besucher*innen auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und die Besucher*innen keine Möglichkeit hatten, von der Verlegung Kenntnis zu nehmen.

  • Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.

  • Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.

  • Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte haben Besucher*innen Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

  • Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von sechs Wochen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden.

  • Muss die TUP aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen der Besucher*innen werden nicht erstattet.

  • Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen u. ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

  • Fällt eine Veranstaltung wegen eines Streiks aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

  • Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten der TUP ist nicht erlaubt.

  • Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der TUP bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TUP.

  • Die Besucher*innen haben Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.

  • Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich die TUP vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

  • Die TUP ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.

  • Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen der TUP wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

  • Bei Abgabe der Garderobe erhält der*die Besucher*in eine Garderobenmarke.

  • Die TUP übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.

  • Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von € 500,00 pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  • Die TUP übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des*der Besucher*in.

  • Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.

  • Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der*die Besucher*in unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den*die Besucher*in haftet die TUP nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.

  • Stellt der*die Besucher*in Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so ist das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die TUP haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.

  • Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der*die Besucher*in der TUP die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.

  • Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der TUP gefunden werden, müssen beim Personal der TUP oder anderen von der TUP beauftragten Personen abgegeben werden.

  • Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der TUP oder anderen von der TUP beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

  • Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

  • Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die ohne Erlaubnis Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der TUP oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

  • Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.

  • Die TUP behält sich das Recht vor, Bild- und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Die TUP gibt die entsprechenden Bild- und Tonträger anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.

  • Es besteht im Fall der Konfiszierung von Film- und Tonträgern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.

  • Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der*die Besucher*in damit einverstanden, dass die von ihm*ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

  • Die Haftung der TUP ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Die TUP übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer*innen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.

  • Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher*innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des TUP-Personals oder anderer Personen, die von der TUP beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.