Abonnement­bedingungen

der Theater und Philharmonie Essen
Textinhalte aus dem Jahrbuch 25-26, S. 303
1. Abonnementvertrag
Der Abonnementvertrag zwischen der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP) und dem Abonnenten kommt mit dem Eingang des vom Abonnenten unterschriebenen Bestellformulars bei der TUP zustande, es sei denn, die TUP erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass sie einem Vertragsabschluss (z. B. wegen fehlender Kontigente) widerspricht. Die hier genannten Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TUP, soweit diese Abonnementbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten. Bei einem Abonnement-Kauf im Online-Shop kommt der Vertragsschluss zustande, indem der Besteller durch Anklicken der Schaltfläche seine Zustimmung zu den AGB erklärt und im Anschluss die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ auswählt.

2. Abonnementausweis
Der Abonnementausweis wird dem Abonnenten mit Beginn jeder neuen Spielzeit zugesandt. Er berechtigt den Abonnenten zum Besuch der darauf genannten Veranstaltungen und ist dem Einlasspersonal bei Eintritt vorzulegen. Ein Verlust des Abonnementausweises ist dem Ticket-Center sofort mitzuteilen (T +49 201 81 22-200). Gegen eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit € 3,00 erhält der Abonnent einen Abonnementersatzausweis. Verloren gegangene Abonnementumtauschschein (siehe 7.) und Wahlabonnementscheine (siehe 8.) können nicht ersetzt werden.

3. Abonnementpreis und Zahlungsweise
Die für die jeweilige Spielzeit gültigen Abonnementpreise sind aus der von der TUP herausgegebenen Saisonbroschüre, aus den jährlichen speziellen Publikationen sowie auf der Website www.theater-essen.de ersichtlich. Anpassungen der Abonnementpreise erfolgen ausschließlich zu Beginn einer neuen Spielzeit. Die TUP informiert den Abonnenten in diesem Fall über die ihn betreffenden Anpassungen. Der Preis für das Abonnement ist in jeder Spielzeit gesondert zu entrichten. Er ist für die jeweilige Spielzeit bis zum 15. September der Spielzeit in einer Summe zu entrichten oder aber in zwei gleichen Raten spätestens zum 15. September der Spielzeit und zum 15. Januar des Folgejahres. Zahlungen sind unter Angabe der Abonnementnummer zu überweisen auf eines der folgenden Konten:

Sparkasse Essen
IBAN: DE04 3605 0105 0000 2523 12 | BIC: SPESDE3E

NATIONAL-BANK Essen
IBAN: DE48 3602 0030 0000 1143 16 | BIC: NBAGDE3E

4. Laufzeit des Abonnementvertrages
Der Abonnementvertrag beginnt mit der Spielzeit, die in der schriftlichen Bestellung angegeben ist und läuft für zunächst eine vollständige Spielzeit (01. August bis 31. Juli). Er verlängert sich automatisch um eine weitere vollständige Spielzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht bis spätestens zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich der Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die bereits für das Abonnement geleisteten Zahlungen für die noch nicht stattgefundenen Abonnementvorstellungen werden in diesem Falle anteilig zurückerstattet. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei säumiger Zahlung des Abonnements) bleibt hiervon unberührt.

5. Übertragbarkeit
Das Abonnement ist grundsätzlich auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet den Vertragspartner jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können. Eine Auszahlung, die sich aus einer Ermäßigungsberechtigung ergeben würde, ist ausgeschlossen.

6. Platzänderungen/Terminverlegung
Die durch den Abonnenten im Rahmen der Bestellung getroffene Platzwahl gilt grundsätzlich während der gesamten Laufzeit des Abonnementvertrages. Die TUP behält sich kurzfristige Sitzplatzänderungen oder auch Änderungen der Spielstätte aus künstlerischen Gründen (z.B. der Schließung einzelner Sitzplätze) vor. Ferner behält sich die TUP eine dauerhafte Änderung der getroffenen Platzwahl vor, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint (z.B. im Falle einer Änderung der Saalpläne). In diesem Fall erhält der Abonnent neue Sitzplätze entsprechend der von ihm gewählten Preiskategorie. Ferner behält die TUP sich das Recht vor, Abonnementvorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen oder das vorgesehene Programm zu ändern. Bei Ausfall einer Abonnementvorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung.

7. Umtauschscheine und Gültigkeit
Kann der Abonnent eine Abonnementvorstellung nicht besuchen, erhält er gegen Vorlage des Abonnementausweises (bis spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung) einen Abonnementumtauschschein. Der erste und zweite Umtausch sind kostenlos; ab dem dritten Tausch erhebe wir eine Bearbeitungsgebühr (zurzeit € 3,00). Eine Barauszahlun ist ausgeschlossen. Bei der Einlösung des Umtauschscheins besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe wird ein Aufschlag berechnet, der sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt. Der Abonnementumtauschschein kann nur für Vorstellungen der Spielzeit eingelöst werden, für die er erworben wurde. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Abonnementumtauschscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Eine Garantie für die Einlösung von Umtauschscheinen bei bestimmten Werken oder Terminen wird nicht übernommen. Umtauschscheine sind nicht einlösbar für Fremd- und Sonderveranstaltungen.

8. Wahlabonnements
Die TUP bietet Wahlabonnements an, die nach Verfügbarkeit der Plätze eingelöst werden können. Es gelten die unter der Ziff. 5 genannten Regelungen zur Übertragbarkeit. Das Wahlabonnement kann nur in der gebuchten Spielstätte und in der Spielzeit eingelöst werden, in der es erworben wurde. Ein spielzeitübergreifendes Einlösen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Wahlabonnementscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

9. Datenspeicherung/Adressänderung
Zu internen Zwecken werden sämtliche das Abonnement betreffende Daten maschinell gespeichert. Adressänderungen etc. sind unverzüglich dem Ticket-Center mitzuteilen (T +49 201 81 22-200).

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Essen.
Stand: 11.04.2025

Theater und Philharmonie Essen GmbH,
Opernplatz 10, 45128 Essen | Geschäftsführer: Fritz Frömming
Aufsichtsratsvorsitzende: Barbara Rörig
HRB 5812 Essen

Hinweis: Wie in anderen Regelwerken und Vorschriftstexten wird auf dieser und den folgenden Seiten das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Abonnement-Kündigung

Wenn Sie Ihr Abonnement kündigen möchten, können Sie das mit einer E-Mail an tickets@theater-essen.de tun. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihre Kundennummer, Ihren vollständigen Namen sowie die Bezeichnung und Anzahl der Abos an, die Sie kündigen möchten.

Informationen zur Laufzeit und Kündigungsfristen finden Sie unter Punkt 4 der Abonnementbedingungen auf dieser Webseite.